Deutschland Versicherung

Definition der Grundfähigkeiten zum Eintritt des Versicherungsfalls

Ihr Kind erhält die vereinbarte Rentenzahlung der Kindergrundfähigkeitsversicherung wenn es für mindestens 12 Monate nicht fähig ist eine Tätigkeit nach Fähigkeitskatalog A oder drei Fähigkeiten nach Fähigkeitskatalog B ohne Hilfsmittel auszuführen. Die Grundfähigkeitsrente wird auch bezahlt, wenn Pflegestufe II oder III der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung anerkannt wird.
 

Die Grundfähigkeiten

Fähigkeiten A
Sehen Das versicherte Kind kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
Sprechen Das versicherte Kind kann nicht sprechen. Das heißt, es ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
Sich
Orientieren
Das versicherte Kind ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Hände
gebrauchen
Das versicherte Kind ist weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

Fähigkeiten B
Hören Das versicherte Kind kann nicht hören. Das heißt, es ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Gehen Das versicherte Kind kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Treppen
Steigen
Das versicherte Kind kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
Knien oder
Bücken
Das versicherte Kind ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen Das versicherte Kind ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen Das versicherte Kind ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Greifen Das versicherte Kind ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Arme
Bewegen
Das versicherte Kind kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Heben und
Tragen
Das versicherte Kind ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.