Funktion und Leistungen der Pensionszusage
Eine Pensionszusage kann Leistungen wegen Erreichens der Altersgrenze (Altersrente), wegen Invalidität (Invalidenrente) oder Tod (Hinterbliebenenrente) vorsehen. Die Leistungen können als Rente oder als Kapitalleistung erbracht werden. Mit der Erteilung der Pensionszusage geht das Unternehmen eine ungewisse Verbindlichkeit gegenüber seinem Versorgungsberechtigten ein, die als Pensionsrückstellung in der Bilanz ausgewiesen werden muss.
Die Rückstellung allein bewirkt jedoch noch keine Erfüllung der Verpflichtung. Hierfür sollte das Unternehmen ein Rückdeckungsvermögen (z.B. Wertpapiere, Immobilien, Fonds etc.) ansammeln. Zudem können Pensionsrückstellungen über Rückdeckungsversicherungen abgesichert werden.
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