Schwachstellen bestehender Pensionszusagen
Fast alle bestehenden Pensionszusagen weisen mehrere Schwachstellen auf, die grundsätzlich zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Schwachstellen bestehender Pensionszusagen sind z.B. eine völlig einseitige Rückdeckung, keine Vermögensstreuung, Formfehler im Zusagetext, rechtsunsichere Verpfändungsverein-barungen.
Eine rechtliche und wirtschaftliche Überprüfung Ihrer Pensionszusage ist deshalb dringend anzuraten, um Ihre Altersversorgung sicherzustellen.
Keine Streuung des Vermögens
Bei einem Großteil der bestehenden Pensionszusagen liegt eine völlig einseitige Rückdeckung mit Versicherungen, Aktien oder Immobilien vor. Bricht die Performance dieser einen Anlage ein, wie z. B. in den letzten Jahren die Renditen bei Versicherungen, entstehen große Deckungslücken.
Wir empfehlen Ihnen eine Vermögensstreuung bei der Rückdeckung Ihrer Pensionszusage.
Unzureichende rechtliche Gestaltung von Pensionszusagen
Erfahrungsgemäß sind:
Über 50% der bestehenden Pensionszusagen fehlerhaft und entsprechen nicht mehr dem Stand der aktuellen Rechtsprechung, z. B. wegen fehlender Abfindungsregelung, fehlender Regelung von Anspruchsvoraussetzungen etc
Über 50% aller Pensionszusagen ungenügend gegen Insolvenz geschützt, z.B. wegen fehlender oder rechtsunsicherer Verpfändungserklärungen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Pensionszusage rechtlich überprüfen zu lassen.
Deckungslücken von 20 - 60% bei Pensionszusagen
Wegen der steigenden Lebenserwartung müssen Renten heute länger bezahlt werden als ursprünglich geplant. Dazu ist mehr Kapital erforderlich als angespart wird. Zudem fallen die Leistungen der Rückdeckungsversicherungen der Pensionszusagen wegen erheblich gesunkenen Kapitalmarktrenditen häufig bis zu 30% geringer aus als kalkuliert. Daher bestehen bei den meisten Pensionszusagen erhebliche Deckungslücken.
Wir empfehlen dringend, Ihre Pensionszusagen auf Deckungslücken überprüfen zu lassen und diese zu schließen, damit Sie und Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken geschützt werden.
Falsche Verwendung von Ausschüttungen
Sofern mit geschlossenen Fonds rückgedeckt wird – insbesondere jedoch bei Anteilsfinanzierungen - wird nach Ablauf der Finanzierung häufig vergessen, die laufenden Ausschüttungen der Fonds für die Altersversorgung wieder anzulegen.
Mangels Kontrolle und mangels Reporting "gehen" diese Ausschüttungen im normalen Geschäftsbetrieb des Unternehmens "unter". Später fehlt somit Kapital zur Erfüllung der Versorgungsleistungen.
Kein Reporting
Im Regelfall überprüft weder das jeweilige Unternehmen oder der Versicherer noch der Vermittler, ob sich das Rückdeckungsvermögen der Pensionszusagen planmäßig entwickelt hat bzw. ob sich rechtliche Änderungen ergeben haben.
Ein regelmäßiges Pensionszusagen-Reporting für das Unternehmen und dessen Versorgungsberechtigten ist am Markt leider nicht üblich.
Unseres Erachtens ist es unabdingbar, Unternehmen und deren Vorstände oder Geschäftsführer auf negative wirtschaftliche Abweichungen und wichtige rechtliche Änderungen hinzuweisen.
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