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Unterschiede im System |
PKV-Private-Krankenversicherung |
GKV-Gesetzliche Krankenkassen |
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Das zunehmende Durchschnittsalter der Bevölkerung führt zu einer höheren Inanspruchnahme von Leistungen und zu weiter steigenden Gesundheitskosten. Gleichzeitig steigt Zahl der Rentner. Bis 2040 werden wir mehr Rentner als Beitragszahler in die Krankenversicherung haben (siehe Grafik). |
Die PKV-Private-Krankenversicherung hat aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Altersrückstellungen in Höhe von 79 Milliarden Euro gebildet! Diese dienen sowohl dazu, die Beiträge im Alter konstant zu halten als auch um dem demographischen Wandel entgegenzuwirken. |
Die GKV arbeitet nach dem Umlageverfahren. Die Jungen zahlen die höheren Gesundheitskosten der Älteren. Diese Rechnung geht schon heute nicht auf: Das Defizit der Krankenkassen betrug im Jahr 2002 2,96 Milliarden Euro und 2003 ca. 3 Milliarden Euro . |
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Unterschiedliche Kalkulation der Beiträge: |
Maßgeblich für die Beiträge der PKV-Private-Krankenversicherung ist das Alter und der Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung sowie das Geschlecht und der Umfang des gewählten Versicherungsschutzes. |
Die Beiträge der GKV werden abhängig vom Einkommen berechnet (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Ein Bezug zum versicherten Leistungsumfang besteht nicht. |
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Einzelversicherung oder Familienversicherung: |
In der PKV-Private-Krankenversicherung wird für jede Person ein eigener beitragspflichtiger Vertrag mit individuellem Versicherungsumfang – von Basis- bis Spitzenschutz – abgeschlossen. Die Lebensphasenmodelle verdeutlichen, dass selbst bei ausstehender Familienplanung die PKV-Private-Krankenversicherung meist die langfristig günstigere Alternative darstellt. |
In der GKV können minderjährige Kinder und erwerbslose/ minimal verdienende Ehegatten beitragsfrei mitversichert werden. |
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Unterschiedliche Vorrausetzungen führen zu verschiedenen Zielsetzungen: |
Die Anbieter von PKV-Private-Krankenversicherungen müssen sich am Markt behaupten. Ihre Zielsetzung ist es entweder durch günstige Preise oder besonders gute Leistungen viele Kunden für sich zu gewinnen. |
Die Zielsetzung der Krankenkassen ist per Gesetz die “Gewährleistung einer medizinisch ausreichenden Grundversorgung“. Was das bedeutet können Sie in den Erfahrungsberichten von Patienten und Krankenschwestern nachlesen. |
A M B U L A N T |
Unterschiede bei den Leistungen |
Privater Krankenversicherungsschutz |
Gesetzliche Grundversorgung der Krankenkassen |
Privater Vertrag oder Mitgliedschaft: |
Bei der PKV-Private-Krankenversicherung schließen Sie mit dem Anbieter einen Vertrag. Auf Grundlage dieses Vertrages werden Ihnen die vereinbarten Leistungen auch in Zukunft garantiert. |
Bei der GKV werden Sie als Mitglied geführt. Da Sie mit der Krankenkasse keinen Vertrag haben, erhalten Sie keine Garantie für bestimmte Leistungen. Es wird lediglich eine medizinisch ausreichende Grundversorgung zugesichert. |
Ärztliche Behandlung: |
Frei Wahl des Arztes unter allen niedergelassenen Ärzten |
Nur niedergelassene Ärzte und Zahnärzte mit Kassenzulassung |
Praxisgebühr: |
Keine Praxisgebühr |
Pro Quartal und Arzt 10 Euro Praxisgebühr |
Zuzahlungen für Medikamente: |
Volle Erstattung aller medizinisch notwendiger Medikamente. |
Für Medikamente gelten folgende Zuzahlungen:
Kleine Packung: 4 Euro, Mittlere Packung: 4,50 Euro, Große Packung: 5 Euro |
Heilpraktiker & Naturheilverfahren: |
Heilpraktikerleistungen sind in der Regel im Versicherungsumfang enthalten. |
Keine Heilpraktikerleistungen. |
S T A T I O N Ä R |
Krankenhaus: |
Freie Wahl des Krankenhauses: Auch Privatkliniken |
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus |
Unterbringung im Krankenhaus: |
Freie Wahl: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer |
Unterbringung im Mehrbettzimmer |
Behandlung: |
Freie Arztwahl: Auch Chefarztbehandlung |
Behandlung durch diensthabenden Arzt |
Zuzahlungen im Krankhaus: |
Keine Zuzahlungen |
Pro Tag 8,50 Euro für die ersten 14 Tage |
Z A H N |
Zahnersatz: |
Bis zu 100% Kostenerstattung bei Zahnersatz auch für hochwertige Materialien , z.B. Gold, Keramik |
2004 Zuschuss in Höhe von ca. 50%; keine Leistung für Implantate, Keramikverblendungen, große Brücken. Ab 2005 keine Leistungen für Zahnersatz. |
| Zahnbehandlung: |
Bis zu 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen auch für hochwertige Materialien , z.B. Gold, Keramik |
100%ige Kostenerstattung, allerdings nur auf ausreichendem Niveau (z.B. Amalgamfüllung) |
| Zahnarztwahl: |
Frei Wahl des Zahnarztes unter allen niedergelassenen Ärzten |
Nur niedergelassene Zahnärzte mit Kassenzulassung |
| Kieferorthopädie: |
Bis zu 90% Kostenerstattung für Kieferorthopädische Behandlung |
Begrenzte Erstattung und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Erwachsenen nur noch bei schwerer Kieferanomalie. |
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Krankentagegeld/ Krankenhaustagegeld: |
Insbesondere für Besserverdienende und Selbständige empfiehlt sich im Rahmen der PKV-Private-Krankenversicherung der Abschluss eines zusätzlichen Krankentagegeldes bzw. Krankenhaustagegeldes |
Nach 6 Wochen 70% des regelmäßigen Arbeitsentgelts |