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Der Versicherungsvertrag über eine Risikolebensversicherung bei der EagleStar Versicherungsgruppe unterliegt selbstverständlich den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften. Angaben zum allgemeinen Rechtsstand können eine steuerrechtliche Beratung nicht ersetzen.
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| Einkommenssteuer | Erbschafts- und Schenkungssteuer | Versicherungssteuer |
| Versicherungsbeiträge können bei der Veranlagung zur Einkommenssteuer als Sonderausgaben nach § 10 I Nr. 3a EStG | Auszahlung der Versicherungssumme an eine andere Person als den Versicherungsnehmer:
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Die für Ihre Risikolebensversicherung zu zahlenden Versicherungsbeiträge unterliegen nicht der Versicherungssteuer |
| Versicherungsbeiträge können im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 IV 4 und 4a EStG abgezogen werden. Die Versicherungsleistung unterliegt nicht der EinkommenssteuerVersicherungsvertrag im Betriebsvermögen: Die Versicherungsbeiträge können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Versicherungsleistung stellt grundsätzlich eine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. |
Tatsächliche Steuerbelastung hängt davon ab, ob Versicherungssumme zusammen mit sonstigem steuerpflichtigen Leistungen den jeweils zur Anwendung kommenden Freibetrag übersteigt |

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Produktsteckbrief Risikolebensversicherung von EagleStar
Garantierte Beiträge & garantierte Versicherungssumme
Vergleich Risikolebensversicherung
Beitragsbeispiele - So viel kostet die EagleStar RisikoLeben
Vorgezogene Leistungen bei Eintritt einer schweren Krankheit
Optional: Garantierte Dynamik von Beitrag und Versicherungssumme
Absicherungsvariante "Verbundene Leben"
Absicherungsvariante "DUAL" für geringen Mehrbetrag doppelt absichern
Nachversicherungsgarantie der Risikolebensversicherung von EagleStar
Vorläufiger Versicherungsschutz
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter (01805) 799 000 (0,14 € / Min. Festnetz, ggf. andere Preise Mobilfunk)